
Sie haben einer fremden Person einen Personenschaden (z.B.: Fahrradunfall) zugefügt?
Dies ist im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung, welche in Ihrer Haushaltsversicherung inkludiert ist gedeckt!
Was haben Sie zu tun?
- Nehme Sie die Daten der geschädigten Person auf!
- Notieren Sie Datum inkl. Uhrzeit und den Schadenhergang
Kontaktieren Sie uns am nächsten Werktag. Wir leiten alle relevanten Schritte in die Wege.