Sie haben einen Glasbruchschaden in Ihrer Wohnung / in Ihrem Haus erlitten?
Dies ist im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt!

Was haben Sie zu tun?

  • Fertigen Sie aussagekräftige Fotos an!
  • Notieren Sie das exakte Schadendatum inkl. Hergang! 

Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!