Ihr KFZ wurde gestohlen?

Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung und Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden leider nicht ersetzt.  

Was haben Sie zu tun?

  • Erstatten Sie in der nächsten Polizeiinspektion Anzeige!

Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen umgehend in Verbindung!