Sie haben einen Glasbruch an Ihrer Seiten- Heck- Windschutz- oder Fondscheibe erlitten?*

Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung bzw. Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!

Was haben Sie zu tun?

  • Fertigen Sie aussagekräftige Fotos an!
  • Notieren Sie das Schadendatum und den Schadenort, sowie den Schadenhergang!   

*Auch Blinkercelonen, Scheinwerfer, Panoramadächer und ähnliches sind im Rahmen Ihrer Kaskoversicherung mitversichert.

Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. zukommen.

wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!