
Sie haben Ihr KFZ beschädigt vorgefunden?
Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung inkl. Park- und Vandalismusschäden und Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!
Was haben Sie zu tun?
- Erstatten Sie in der nächsten Polizeiinspektion eine Anzeige!
Lassen Sie uns am nächsten Werktag ein bis zwei aussagekräftige Fotos und die behördliche Anzeigebestätigung an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!